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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 31.03.1993 - 20 U 343/92   

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https://dejure.org/1993,5435
OLG Hamm, 31.03.1993 - 20 U 343/92 (https://dejure.org/1993,5435)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31.03.1993 - 20 U 343/92 (https://dejure.org/1993,5435)
OLG Hamm, Entscheidung vom 31. März 1993 - 20 U 343/92 (https://dejure.org/1993,5435)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 12 Abs. 1 II e
    Annahme eines Unfallschadens bei unaufklärbarem Sachverhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 Abs. 1 Ib, Abs. 1 IIe; ZPO § 286

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fahrzeugdiebstahl; Einbruchdiebstahl am Fahrzeug; Beweisführung durch den Versicherungnehmer; Nicht aufklärbarer Sachverhalt

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 341
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 18.12.2015 - 5 U 4/15

    Deckungsklage gegen die Kfz-Kaskoversicherung: Abgrenzung eins Unfall- von einem

    Kann der schadensbegründende Sachverhalt nicht aufgeklärt werden, steht jedoch fest, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einem Unfall im Sinne des § 12 AKB beruhen können, so reicht diese Feststellung aus, um die Leistungspflicht des Versicherers zu begründen (OLG Köln, r+s 2004, 321; OLG Hamm, VersR 1994, 341).
  • OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 222/96

    Geltendmachung eines Ersatzanspruchs gegen eine Kraftfahrzeugversicherung wegen

    Für die Annahme eines Unfallschadens im Sinne der genannten Vorschrift reicht jedoch unter den hier vorliegenden Umständen die Feststellung aus, daß die vorhandenen Schäden nach ihrer Art und Beschaffenheit nur auf einem Unfall, nämlich einem unmittelbar von außen her plötzlich und mit mechanischer Gewalt einwirkenden Ereignis beruhen können (BGH Versicherungsrecht 1964, 131, 134, OLG Hamm ZfS 1995, 222, Prölss/Martin, § 12 AKB, Anmerkung 6 a).
  • OLG Köln, 15.06.2004 - 9 U 164/03
    Kann der schadensbegründende Sachverhalt nicht aufgeklärt werden, steht jedoch fest, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einem Unfall im Sinne des § 12 Nr. 1 II e AKB beruhen können, so reicht diese Feststellung aus, um die Leistungspflicht des Versicherers zu begründen (OLG Hamm VersR 94, 341; Prölss/Martin a. a. O.).
  • OLG Hamm, 25.04.1998 - 20 U 251/97

    Nachweis eines "Unfalls" und Leistungsfreiheit bei unrichtiger Unfallschilderung

    Dies reicht im konkreten Fall aus, um die Einstandspflicht des Versicherers zu begründen (OLG Hamm r+s 1994, 125 ; Stiefel-Hofmann § 12 AKB Rn. 55).
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Rechtsprechung
   AG Wiesbaden, 17.03.1993 - 96 C 1499/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,15832
AG Wiesbaden, 17.03.1993 - 96 C 1499/92 (https://dejure.org/1993,15832)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 17.03.1993 - 96 C 1499/92 (https://dejure.org/1993,15832)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 17. März 1993 - 96 C 1499/92 (https://dejure.org/1993,15832)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    AHB § 4 II Nr. 1
    Zerkratzen eines Pkw durch ein zehnjähriges Kind

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 341
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